Hygienekonzept: Anmeldung von Gesellschaftsjagden beim Gesundheitsamt

Werte WaidgenossenInnen,

nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt ist das Konzept gut und deren Einhaltung sehr wichtig. Ich empfehle jedem Jagdleiter die konsequente Umsetzung des Hygienekonzeptes, mit Kontrollen ist zu rechnen und etwaige Verstöße können schnell an den Geldbeutel des Veranstalters (Jagdleitung – im Zweifel alle Pächter) gehen. Lasst uns das gute Niveau der Durchführung unser Ansitzdrückjagden (alle sind revierübergreifend was auch keine Selbstverständlichkeit ist) durch diese unschönen Begleiterscheinungen erweitern.

Vielen Dank an Bodo Wichura für diese Zuarbeit.

Hygienekonzept für Bewegungsjagden Jagdjahr 2020/21 in der Jägerschaft Lindenberg

Ansitzdrückjagd  in XXXXXXXX  am  XX.XX.2020

Bewegungsjagden sind Gesellschaftsjagden, diese werden vom Jagdleiter dem Gesundheitsamt des Landkreises Prignitz 7 Tage vor dem geplanten Termin angezeigt.

Auf Grund der Situation in Bezug auf COVID19 stellen wir besondere Anforderungen an alle Jagdteilnehmer für den Gesundheitsschutz.

Unter Berücksichtigung der aktuellen Regelungen und Empfehlungen der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Brandenburg und des Gesundheitsamtes des Landkreises Prignitz gilt folgendes Hygienekonzept:

  1. Die Bewegungsjagden finden im vollem Umfang im Freien statt.
  2. Der Aufenthalt in geschlossenen Räumen wird grundsätzlich vermieden. Bei Notwendigkeit dessen, ist die Anzahl der zeitgleich in einem Raum anwesenden Menschen auf 3 Personen begrenzt, z.B. in der Wildkühlung.
  3. Es werden unter 150 Teilnehmer an der Jagd teilnehmen.
  4. Es wird eine Teilnehmerliste geführt, in der alle an der Bewegungsjagd beteiligten Personen aufgeführt sind. So können später bei Infektionen die Kontaktpersonen ermittelt werden.
  5. Personen mit Erkältungssymptomen (Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten, Halsschmerzen) sind nicht zugelassen und haben der Jagd von Anfang an fernzubleiben. Gleiches gilt für Personen, die in den letzten 14 Tagen vor der Jagd Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten. Ausgenommen hiervon ist medizinisches Fachpersonal (z.B. Ärzte, Pflegepersonal, Rettungsdienst. Mitarbeiter des Gesundheitsamtes ….), die im Rahmen ihrer Dienstdurchführung mit entsprechend vollständiger Schutzbekleidung Kontakt hatten.
  6. Das Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlicht regelmäßig aktualisierte Listen mit den Risikogebieten. Jagdteilnehmern, die aus diesen Risikogebieten kommen, ist die Teilnahme an der Jagd grundsätzlich nicht gestattet. Sollte zum Zeitpunkt der Jagd der Landkreis Prignitz/Ostprignitz ein Risikogebiet (lt. RKI) sein, ist die Teilnahme an der Jagd bei einem Wohnsitz in der Prignitz/Ostprignitz möglich, wenn Punkt 5. erfüllt wird.
  7. Personen, die sich selbst in Bezug auf das Coronavirus zur Risikogruppe zählen, wird empfohlen, der Jagd fernzubleiben.
  8. Die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,50 m zwischen den einzelnen Teilnehmern

vor, während und nach der Jagd ist genauestens zu beachten.

Dies gilt insbesondere bei

  • der Begrüßung, Ansprache und Belehrung,
  • der Jagdscheinkontrolle,
  • der Aufteilung der Schützen,
  • beim Einnehmen und Verlassen der Stände,
  • bei der Bergung des Wildes,
  • beim Strecke legen,
  • bei Nachsuchen,
  • beim Versorgen und Abtransport sowie in die Kühlung-bringen des Wildes.

Ein entsprechendes Schild wird deutlich sichtbar am Jagdtag aufgestellt.

  1. Muss der Mindestabstand aus unabwendbaren Gründen während der Jagd unterschritten werden, wird von allen Beteiligten eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen oder bei Notwendigkeit weitere Hygienemaßnahmen ergriffen, z.B. das Tragen von Handschuhen. Diese Situationen können sich beispielsweise beim Leisten von Erster-Hilfe oder beim Bergen starken Wildes ergeben.
  2. Es findet am gesamten Jagdtag kein Körperkontakt unter den Teilnehmern statt.
  3. Das Anfahren der Stände erfolgt in separatem Fahrzeugen bzw. bei Mehrfachbesetzung in der Form, dass Fahrgemeinschaften nur unter den Personen gebildet werden, die auch gemeinsam angereist sind, die zu einer häuslichen Gemeinschaft gehören.
  4. Es erfolgt grundsätzlich kein Austausch von Materialien zwischen den Beteiligten. Auch nicht bei der Jagdscheinkontrolle/Schießnachweis (diese erfolgt in Form von Zeigen).
  5. Bei der Streckenlegung werden die Brüche einzeln, vom Jagdleiter mit Handschuhen und ohne Körperkontakt übergeben.
  6. Die gemeinsame Einnahme von Nahrungsmitteln und Getränken, z.B. durch ein Catering oder sonstiges Essenangebot an einem Sammelplatz, wird weiterhin vorgehalten, auch hier ist zwingend der Mindestabstand einzuhalten, das ausgebende Personal hat einen Mund/Nasenschutz und Handschuhe zu tragen. Eine Selbstbedienung bei Speisen und Getränken wird vollständig ausgeschlossen.
  7. Es sind eigene Schreibgeräte und Werkzeuge z.B. Messer, Bergehaken usw. zu verwenden.
  8. Desinfektionsmittel für unabwendbare Mitbenutzung durch mehrere Jagdteilnehmer wird bereitgestellt durch den Jagdleiter vorgehalten.
  9. Das Bergen des Wildes erfolgt durch vorher namentlich festgelegte Personen (Wildbergetrupps). Das In-Empfang-Nehmen des Wildes an der Kühlung erfolgt durch vorher vom Jagdleiter festgelegte Personen. Dritte haben keinen Zugang zur Kühlzelle.
  10. Das Hygienekonzept wird den Teilnehmern vorab schriftlich mitgeteilt. Auf die wesentlichen Inhalte wird auch in der Belehrung hingewiesen und durch Unterschrift die Kenntnisnahme und Einhaltungsverpflichtung dokumentiert. Die Unterlagen (Hygienekonzept, Teilnahmeliste) sind mindestens 12 Wochen aufzuheben.
  11. Alle Teilnehmer an der Jagd sind gemeinsam für die Einhaltung des Hygienekonzeptes und der Sicherheitsbestimmungen mit verantwortlich. Jeder Teilnehmer hat eine Mund/Nasenbedeckung mitzuführen.
  12. Verstöße gegen das Hygienekonzept führen zum Ausschluss von der Jagd.

Unterschrift

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Jagdleiter XXXXXXXXXXXXX

 

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